Freitag, 21. Dezember 2007 19:18

10. Jahrgang Januar 2008 Nr. 34
Weinkauf
Zusatzabgabe an den Landesherrn.
Wenn eine Person auf ein Kolonat (Bauernhof) heiratete und kein sogenanntes Weinkaufsgeld bezahlt hatte, erwarb diese Person keine Kolonatsrechte und die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgingen, kein Anerberecht. In der Grafschaft Rietberg zahlte in der Regel der Vollmeier 80 Reichstaler, der Halbmeier 40 Rthl, der Zweitäger 16 Rthl, der Eintäger 8 Rthl, der Neuwöhner 5 Rthl und eine noch kleinere Stätte 3 Rthl Weinkauf.
Herbst Gericht 1755 Weinkäufe Liemke
Anna Maria Jaspar Morfeld, eine Tochter vom vollen Meierhof Morfeld in Möse kam auf den vollen Meierhof Dresselhaus in Liemke und heiratete den Sohn von Meier Dresselhaus Johan Otto. Der zu zahlende Weinkauf betrug 80 Reichstaler.
Es folgen einige wörtliche Wiedergaben:
„Elisabeth des Cord bey Buschen Tochter kommt nach Strohtmüllers Eintägers Stätte und heyrathet den Sohn Johan Dierk, welchen von der Mutter die Colonie und von dem Anerben Johan sein Anerb Recht abgetretten und überlassen ist, laut Protocolli Cameralis vom Julü, da dann zum Weinkauf angesetzt worden 8 Rthl.“
„Johan Christoffel bey Geisemeyer und dessen Frau Anna Catharina eine Tochter von Johan vor der Strothe Eintägers Stätte übernehmen die Rodenbecken Eintägers Stätte …. und müßen geben zum Weinkauf johan Christoffel 10 Reichtstaler und wegen der Frau 10 Reichtstaler.“
„Johan Henrich Johan Kritenbrink, welchem der Vatter Johan Kritenbrink seine neu acquirirte Kottstätte überlässet und die Leibzucht annimbt, heyrathet die Wittiben Leibzüchterin Krifte Wirth Annen Marien welche diese Stätte beweinkaufet d. 18. Januar mit 5 Rthl.“
„Anna Maria Krahkenburger eine Tochter von solcher Hochfürstlichen Paderborner Eigenbehörigen Stätte in Stukenbrock komt nach Johan Blombergs Stätte heyrathet den Sohn Johan Henrich, welchen der Vatter und die Mutter der Anerbe die Colonie haben übertragen, der Weinkauf ist gesetzet d. 19. April zu 8 Rthl.“
(Der Krahkenburger oder auch Krakenbörger Hof stand auf dem Gelände des Kriegsgefangenenlagers Stalag 326 VI/K Eselheide in Stukenbrock-Senne).
Elisabeth eine Tochter von Langenströers Meyerhoff komt nach Henrich Pollmüllers eine acquirirte und angewiesene Eintägers Stätte heyrathend dem Sohn Johan Henrich welchem der Vatter die Colonie überlässet. Der Weinkauf ist gesetzet d. 17. May zu 8 Rthl.“
„Anna Margretha Ottomeyer eine Tochtet von der Hochfürstlichen Paderborner Eigenbehörigen im Westerloh belegenen Stätt, komt nach Krifte Wirth neue Kottstätte zu 21. Colonie Jahren, weilen die Anerbin Catharina Maria 3. Jahr alt wäre, der Weinkauf ist d. 7. Febr gesetzet zu 6 Rthl.“
1755
Catharina Margretha eine Tochter von Meyer Hülshorst, komt nach Niemmeyers Eintägers Stätte heyrathende dem Anerben Conrad, welchen der Vatter die Colonie übergelaßen hat, der Weinkauf ist d. 18. Januar gesetzet zu 12 Rthl.
1756
Anna Margretha Ottomeyer eine Tochter von der Hochfürstlichen Paderborner Eigenbehörigen im Westerloh belegenen Stätte, komt nach Krifte Wirth neue Kottstätte zu 21. Colonie Jahren, weil die Anerbin Catharina Maria 3 Jahr alt wäre, der Weinkauf ist d. 7 Febr. Gesetzet 6 Rthl.
Johan ein Sohn von Offele Otto komt nach Blombergs Eintäger Stätte heyrathet die Tochter Elisabeth, welcher der Bruder und Anerbe sein Anerbrecht mit gutsherrlicher Bewilligung hat übergelaßen und ist der Weinkauf gesetzet am 21. Febr. Zu 8 Rthl.
Nachdem Jacob Middelteicher den ihr angewiesenen Platz und darauf gebautes Hauß mit Genehmhaltung des gnädigsten Guthsherrens abgetretten hat an Steffen Ilsken aus dem Paderbornschen und dessen Ehefrauen Annen Marien Pukschnieder, deren Vatter ein Sohn von dieser Stätte gewesen, so ist diesem neuen Colonis heut d. 18, Junii der Weinkauf gesetzet und zwar nur citra tamen Consequentiamst jenen zu 3 Rthl auch dieser zu 3 Rthl.
Sende
Maria Elisabeth Diekmann eine Tochter von dieser halbspannigen Stätte komt nach Riewenherms Eintägers Kotten zu 16. Colonie Jahren, weil der Anerbe Johan Christoffel 8. Jahr alt wäre; der Weinkauf ist d. 24. April determiniret zu 18 Rthl.
War ein Hof abgebrannt oder in andere Nöte gekommen, so verzichtete der Landesherr oft für eine gewisse Zeit auf die jährlich zu zahlenden Abgaben oder reduzierte diese auf ein Minimum.
Dem Rodenbeck in Liemke war im Herbst 1735 das Haus abgebrannt. Deshalb wurden ihm drei Jahre lang folgende Abgaben erlaßen:
- Dienstgeld Ostern – 2 Reichstaler
- 1/2 Rind – 2 Reichstaler
- Herbstpacht – 1 Reichstaler
- Altdienstgeld – 9 Groschen
- Michaelisdienstgeld – 2 Reichstaler
- Spinngeld – 4 Groschen
- 1 Huhn – 2 Groschen
- insgesamt 7 Reichstaler und 15 Groschen
1741
Dem Geisemeyer wurden wegen eines nötigen Hausbaues, sowie, dass dieser sich bemühte, den verschuldeten Meierhof wieder in Stand zu setzen, folgende Abgaben erlaßen:
- Dienstgeld Ostern – 6 Reichstaler
- Maipacht – 1 Reichstaler
- Salzgeld – 2 Groschen und 4 Pfennig
- Hochzeitsholz – 20 Groschen
- 1 Rind – 4 Reichstaler
- Herbstpacht – 1 Reichstaler
- Altdienstgeld – 2 Reichstaler
- Michaelisdienstgeld – 6 Reichstaler
- 3 Hühner – 6 Groschen
- Spinngeld – 4 Groschen
- Beyschatz – 5 Reichstaler
- Das feiste Schwein gibt für dieses Jahr nichts.
- Nachlaß – 25 Reichstaler, 32 Groschen und 4 Pfennig.
Dem Zweitäger Rodenbeck in Liemke war 1755 das Wohnhaus abgebrannt. Daher war dieser drei Jahre lang von folgenden Abgaben befreit.
- Dienstgeld Ostern – 2 Reichstaler
- ½ Rind – 2 Reichstaler
- Herbstpacht – 1 Reichstaler
- Altdienstgeld – 9 Groschen
- Michaelisdienstgeld – 6 Reichstaler
- Spinngeld – 4 Groschen
- 1 Huhn – 2 Groschen
- Nachlaß insgesamt 13 Reichstaler und 15 Groschen.
Weil im Jahre 1755 dem Kriftewirth sein Wohnhaus abgebrannt war und dieser sich außerdem den Fuß gebrochen hatte, wurden diesem laut Dekret vom 31. Oktober 1755 für drei Jahre alle Abgaben erlaßen. Kriftewirth zahlte aber wegen einer neuen Stätte, die er erhalten hatte, 3 Reichstaler 9 Groschen und für den in der Holte gelegenen Landwehrteich, den er in Pacht hatte, 4 Reichstaler.
Frühlingsgericht / Brüchtegelder
Leibzüchter Aldemeyer hat den Großehellerforth auf dem Weg von Stukenbrock nach Liemke im Rietberger Terretorium bei nächtlicher Zeit mit seinem Reitstock dergestalt von hinten auf den Kopf geschlagen, dass der Großehellerforth zu Boden fiel. Aldemeyer zahlt 10 Reichstaler Brüchte.
Nachdem der Großehellerforth sich vom Boden erhoben hatte, verfolgte er den flüchtigen Aldemeyer. Johan Henrich bei Siedenhans und Ewerdwalbesloh halfen dem Großehellerforth, den flüchtigen Aldemeyer einzufangen. Alsbald hatten sie diesen eingeholt und hielten ihn fest. Großehellerforth riß dem Aldemeyer den Reitstock aus der Hand und schlug damit den Aldemeyer blutig. Da Großehellerforth Selbstjustiz ausgeübt hatte, mußte dieser 10 Reichstaler Brüchte sowie die Kur bezahlen. Da Ewerdwalbesloh und Johan bei Siedenhans die Schläge des Großehellerforth auf den Aldemeyer nicht verhindert, sondern auch Schläe auf den Aldemeyer abgegeben hatten, mußten beide je zwei Reichstaler Brüchte zahlen.
Elisabeth, Magd bei Knocke, hat bei der Catharina Maria bei Siedenhans ehrenrührige Worte gegen einen Zimmerknecht ausgesprochen. Sie zahlt ein Reichtstaler Brüchte.
Colonus Knocke hat seine Magd Elisabeth, eine Tochter von Rodenbeckenschnieder blutrünstig geschlagen. Colonus Knocke zahlt fünf Reichstaler Brüchte und muß die Kur bezahlen. Außerdem muß er der Elisabeth, während sie zur Kur ist, täglich drei Groschen zahlen.
Aus der Chronik der Gemeinde Liemke
Verbrechen (wörtliche Wiedergabe)
In der Nacht vom 16. auf den 17. April 1820 ist der Colon Pollpeter in Liemke von einer ungefehr 10 Mann starken Räuberbande, welche sich für die Nacht-Patrouille mit dem Ortsbeamten ausgegeben hat, und gewaltsamer Weise in sein Haus eingedrungen ist, bestehlen auch sehr mißhandelt worden. Der Werth des Entwendeten, zum Theil baar ist zu 15 Reichstaler 22 Mariengroschen angegeben.
Quellenhinweis:
Staatsarchiv Münster
Grafschaft Rietberg Nr. 2489, 2519, 2522, 2529, 2535, 2536