Historische Blätter Nr. 35
Aus der Geschichte des Jahrmarktes zu Stukenbrock
Wie fast alle Märkte ist auch der Stukenbrocker Markt wahrscheinlich aus einem Kirchweihfest entstanden. In seinem Buch „Stukenbrock, Geschichte eines Sennedorfes“, 1953 Seite 102, schreibt der Heimatforscher Johannes Stiewe: Zwei Feste gab es im Jahresablauf: die Stukenbrocker Kirmes und Pollhans. Die Kirmes war das Nationalfest und weit und breit bekannt. Die Anfänge gehen bis in die Zeit der Gründung der Kirche zu Anfang des 17. Jahrhunderts zurück, so dass sie über 300 Jahre alt ist. Im Lippischen bedangen sich die Knechte und Mägde aus, auf der Stukenbrocker Kirmes frei zu haben, und in Scharen ging es an diesem Tage nach Stukenbrock. Jäger im Bokelvenn soll noch bis in die Dunkelheit Pickert verkauft haben, „ellenlang für einen Groschen“. Die Buden standen an der Straße von der Kirche bis Steermann, das Karussell stand auf dem Grundstück daneben. Getanzt wurde auf Peters und Kösters Saal, auch wohl in einem Zelt. Dort gab es Honig- und Zuckerbier für wirkliche und angehende Bräute. Hoch ging es in Peters Kegelbahn her. Mancher Taler wurde dort verwettet. Zur Kirmes gehörte eine zünftige Schlägerei, ohne diese wäre es keine rechte gewesen.
Im Paderborner Almanach,Ausgabe 1798, wird der Markt in Stukenbrock mit folgenden Worten bekannt gegeben:
„Stukenbrock, Sonntag nach Johannes Enthauptung.“
Im Kalender mit dem Titel Verbesserter und alter Kalender auf das Gemeinjahr 1823 für die Königl. Preußische Provinz Westphalen ist unter dem Märkteverzeichnis die Eintragung „Stukenbrock, 1. Sept. Kr. u. Vm.“ zu finden.
Am 27. Dezember 1847 erhielt der Gemeindevorsteher von Stukenbrock, Antpöhler, eine Mitteilung vom Amtmann Reiche aus Delbrück. Dieser wies darauf hin, dass laut Gesetz vom 4.Oktober 1847 der Tarif zur Erhebung der Marktstandsgelder während der Marktzeit zu jedermanns Einsicht auf den zum Feilbieten bestimmten Plätzen aufgestellt sein müsste. In seiner Registratur befände sich kein Tarif zur Erhebung eines Standgeldes auf dem Markt zu Stukenbrock. Antpöhler sollte daher schleunigst anzeigen, auf Grund welcher Urkunde p.p. die Gemeinde Stukenbrock die Erhebung vorgenommen hätte.
Darauf hin schrieb der Vorsteher von Stukenbrock Antpöhler am 30. Dezember 1847 an den Amtmann Reiche, dass auf dem Stukenbrocker Markt „von undenkbaren Zeiten bis jetzt Standgeld gehoben worden sei.“ In früheren Zeiten wäre das Standgeld das Gehalt des Ortsdieners gewesen. Seit 1835 wäre das Standgeld in die Gemeindekasse von Stukenbrock gefloßen. Als Beweis könne er die Gemeinderechnungen vorlegen. In einem erneuten Schreiben vom 19. Dezember 1848 erinnerte Amtmann Reiche aus Delbrück nochmals daran, dass, wenn ein Markt in Stukenbrock stattfände, eine Tafel mit den Tarifen der Marktstandsgelder, welche am Markttag erhoben würden, angebracht sein müßte. Amtmann Reiche schlug vor, die Tarife, die in Delbrück, Lippling und Hövelhof erhoben würden, auch in Stukenbrock einzuführen. Antpöhler solle ihm schreiben, ob dieser mit dem Vorschlag einverstanden sei.
Folgendes Standgeld war im Jahre 1848 auf dem Markt zu Hövelhof üblich, ich zitiere wörtlich:
- Von jeden doppelten Tuch oder Wahren Laden von Wein und Kaffee Schenken 10 Silbergroschen.
- Von jeden einfachen Laden in vorstehender Art die Helfte = 5 Silbergroschen.
- Von jeder, weniger bedeutenden Kramebude, oder wo der Kram auf den Tische feil geboten wird, von Garküchen 2 Silbergroschen 6 Pfennig.
- Von Hausirern ohne unterschied 3 Silbergroschen 6 Pfennig.
- Marionetten und Gaukelspielern, Luftspringern und Musikanten, wenn die Gesellschaft über 3 Personen Stark ist = 10 Silbergroschen.
- Wenn dieselbe weniger als 3 Personen 5 Silbergroschen.
- Von jedem Pferde welches zu verkaufe ausgestellt wird, 1 Silbergroschen 3 Pfennig.
- Von Jedem Schweine 4 Pfennig.
- Von Ganßen u.z.w. = per dutzen 6 Pfennig.
- Gegenstende welch vorn nicht angeführt sindt, werden auf gutachten der Verordneten gehoben werden.
Gemeindevorsteher Antpöhler verglich die Tarife mit denen, die in Stukenbrock Geltung hatten und mußte feststellen, dass sich die Tarife fast glichen. Nur die Tarife für das Aufstellen eines Tanzzeltes oder einer Weinschänke lag über der Norm. Amtmann Reiche aus Delbrück hatte von dem hohen Tarif, welcher bei der Aufstellung eines Tanzzeltes in Stukenbrock erhoben wurde, gehört. Deshalb schrieb er am 3.3.1848 an den Vorsteher von Stukenbrock Antpöhler. Er, Amtmann Reiche, hätte festgestellt, dass die Stukenbrocker für das Aufstellen eines Tanzzeltes oder einer Weinschänke 2 Reichstaler erheben würden. Dieses wäre nicht gerechtfertigt, da vom Quadratfuß pro Tag nur 2 Pfennig erhoben werden dürfte. Ein Tanzzelt oder eine Weinschänke von einem Raum von 11/2 Quadratruthen wäre demnach mit einem Reichstaler 6 Silbergroschen zu berechnen. Da in der Gemeinde Hövelhof nur 10 Silbergroschen erhoben würden, sei der Tarif in Stukenbrock bedeutend zu hoch.
Amtmann Reiche verlangte nun, dass sich der Gemeinderat von Stukenbrock über einen geringeren Tarif beraten möchte. Würde aber der alte Tarif beibehalten, müsse der Vorsteher Antpöhler dieses unter Angabe von Gründen mitteilen. Am 7. November 1852 schrieben einige Gemeindeverordnete von Stukenbrock an den Königlichen Landrat Grasso in Paderborn und teilten diesem mit, dass schon seit langer Zeit der Jahrmarkt in Stukenbrock mit Schutzengelfest abgehalten worden sei. Da aber seit einigen Jahren an diesem Tage auch drei andere Märkte im Rietbergischen und Brackwede abgehalten würden, wäre der Markt in Stukenbrock dadurch bedeutend an Handel und Konkurenz geschmälert worden. Der Gemeinderat von Stukenbrock wünsche deshalb eine Verlegung des Marktes auf den ersten Mittwoch nach Schutzengelfest. Wenn der Markt an einem Wochentage statt an einem Sonntag gehalten würde, wäre die Sonntagsruhe wiederhergestellt.
Auch der Vorsteher Lümmer schrieb am 20. Dezember 1852 an den Amtmann Schrader in Delbrück. Der Jahrmarkt zu Stukenbrock stände im Kalender auf Montag nach Johannes Enthauptung. Am Sonntag vorher würde aber schon ein Markt unter dem Namen Kirchmeßmarkt abgehalten. Dieser direkt an der Kirche abgehaltene Markt, auf welchen kein Vieh verkauft würde, sei ein stark besuchter Markt. Da an der Kirche immer zwei große Tanzzelte ständen und auch dort noch mehrere Tanzsäle vorhanden wären, würde die Sonntagsfeier maßiv durch Tanzbelustigungen gestört. Auch die Krämer, die überwiegend aus dem Ausland kämen, würden trotz Aufsicht, den ganzen Tag ihre Waren feilbieten. Ausschlaggebend sei aber die Tatsache, dass auf dem Kirchmeßtag drei andere wichtige Märkte in der Umgebung abgehalten würden.
Anfang des Jahres 1853 war Landrat Grasso von dem Vorschlag, den Markt in Stukenbrock zu verlegen, nicht überzeugt, denn es lägen keine ausreichenden Gründe für eine Verlegung vor. Bevor aber einer Verlegung des Marktes zugestimmt werden könne, müßte alles mit den Marktzeiten in der näheren Umgebung abgestimmt werden.
Daß die Marktverlegung noch im Jahre 1853 genehmigt wurde, ist daraus zu entnehmen, dass der Markt 1853 Mittwoch nach Schutzengelfest abgehalten wurde. Weitere Marktdaten des Krammarktes von Stukenbrock: 1855, 3. September; 1859, 9. September; 1865, Donnerstag nach Schutzengelfest; 1874, 3. September; 1886, 9. September; 1890, 4. September. Die Durchschnittszahl der in den Jahren von 1880 bis 1885 auf den Markt zu Stukenbrock aufgetriebenen Pferde betrug 100 Stück und Rindvieh 30 Stück.
Im Frühjahr 1894 erhielt der Gemeindevorsteher von Stukenbrock Hachmann vom Amt in Delbrück ein Schreiben, in dem man andeutete, den Markt in Stukenbrock aufheben zu wollen. Ein Grund, warum der Markt in Stukenbrock aufgehoben werden sollte, ist aus den mir vorliegenden Akten nicht erkennbar.
In einer am 15. Mai 1894 einberufenen Gemeinderatssitzung, an der der Vorsteher Konrad Hachmann, genannt Eschen, und die Gemeindeverordneten Welschof, Hegselmann, Bentler, Brinkmann und Wickermeier teilnahmen, wurde ein Brief aufgesetzt. In diesem Brief, der an das Amt Delbrück geschickt wurde, wiesen die Gemeindeverordneten darauf hin, dass in Stukenbrock nur ein Markt bestünde. Dieser wäre ein Kram- und Viehmarkt. Es würden dort nicht nur Vieh, sondern auch Krämerwaren aller Art verkauft. Da auf dem Stukenbrocker Markt ein bedeutender Handelsverkehr stattfände, wäre eine Aufhebung des Marktes für die ganze Region ein herber Verlust. Da die Gemeindeverordneten mit ihrem Vorsteher Hachmann auf Fortsetzung des Marktes drängten, wurde der Markt weiterhin so abgehalten wie bisher.
Am 29. Juli 1897 genehmigte der Provinzialrat den Stukenbrocker Kram- und Viehmarkt auf Donnerstag nach Schutzengelfest. Da am 8. September 1904 der katholische Feiertag Maria Geburt war, verlegte man den Kram- und Viehmarkt zu Stukenbrock auf den 7. September. 1905 und 1906 fand der Kram und Viehmarkt am 6. September statt. 1910 heißt es im Märkteverzeichnis Kram, Pferde, Rindvieh und Schweinemarkt 8. September.
Auch in den entbehrungsreichen Zeiten des 1. sowie des 2. Weltkrieges blieb der Markt in Stukenbrock weitgehends bestehen. Dass der Markt in Stukenbrock dennoch vor einigen Jahrzehnten einging, ist als ein großer Verlust für den Ortsteil der heutigen Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zu werten. Denn mit dem Verschwinden des Marktes ist auch ein Stück alter Dorfkultur gestorben.

Blick vom Kirchturm St. Jophannes Baptist auf den Marktplatz zu Stukenbrock. Links im Bild der Turm des im Jahre 1935 neu erbauten Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Stukenbrock. Rechts im Hintergrund die auf der Ottenheide im Jahre 1902 neu erbaute Kirchschule (Mädchenschule) – Aufnahme um 1937
Quellenangaben:
Foto Privatarchiv Günter Potthoff
Archiv der Stadt Delbrück – Bestand A Nr. 66 – 68 -526
Historische Blätter 11. Jahrgang – April 2008 – Nr. 35, Text: Günter Potthoff